AGB

Warenangebot/Handwerkerleistung/Lager: Es dürfen nur Waren angeboten werden, die hier vorab angemeldet und genehmigt wurden. Sollte sich nach Aufbau oder während der Veranstaltung heraus stellen, dass Abweichungen im angebotenen Sortiment vorliegen, so ist der Veranstalter berechtigt, den Standbetreiber dazu aufzufordern die Ware unverzüglich zu entfernen. Dem ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung kann das den Abbau des Standes zur Folge haben.


Für „Pirates – Eine Abenteuerliche Zeitreise“ herrscht ein Dresscode für Händler & Akteure.

Hierzu bietet der Veranstalter als Hilfe und zur Orientierung einen Styleguide an. Alle Vertragspartner sind verpflichtet, sich dem Genre gemäß zu kleiden. (Bsp.: Das heißt Händler und Handwerker mögen so Aussehen wie im 17. Und 18. Jahrhundert!) Vorhandene Outfits müssen dem Veranstalter via Foto angezeigt und somit genehmigt werden.



Gleiches gilt für Verkaufs- und Präsentationsflächen. Verkaufs- und Präsentationsflächen sind entsprechend der Epoche zu dekorieren und darzustellen. Entsprechende Bilder sind beim Veranstalter einzusehen.

Handel, Handwerker und Gastronomen, haben Ihre Präsentationsflächen in entsprechend „zeitgemäßer“ Deklarierung der Waren zu versehen. Es muss klar zu verstehen sein, dass es sich hierbei um „maritime“ Themen des 17. Jahrhunderts handelt. Tavernen z.B. haben einen „passenden Namen auf dem dazu angemessenem Schild“ zu führen.



Das Gleiche gilt für Lebensmittel und Getränke, ebenso wie für die Gewerke des Handwerks. Beschilderungen, Schriftbilder und alle weiteren Hilfsmittel sind beim Veranstalter zu erfragen und auch zu erwerben. Namen, Titel, Beispielbilder. Link folgen! Scharfe Waffen dürfen nicht verkauft oder angeboten werden. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände und werden polizeilich angezeigt.



Öffnungszeiten des Marktes werden mit der Anmeldebestätigung bekanntgegeben. Achtung! Aufgrund von erhöhten Besucherzahlen am Sonntag kann es vorkommen, dass der Abbau erst eine halbe Stunde nach Marktschluss beginnen kann, da sonst eine Gefährdung der Besucher besteht! Wir bitten daher um Verständnis!
Auf dem gesamten Eventgelände ist absolutes Parkverbot. Sämtliche Fahrzeuge sind spätestens eine Stunde vor Marktbeginn vom Gelände zu entfernen.



Nur der Verkaufsstand selbst darf auf dem Gelände bleiben. Es sind genügend Parkplätze außerhalb des Geländes vorhanden. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter das Abschleppen veranlassen. In diesem Fall trägt der Fahrzeughalter die Abschleppkosten. Händler müssen eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung vorweisen können. Sollte sich bei einer Prüfung durch das Gewerbeamt heraus stellen, dass diese nicht vorliegt, so haftet der Standbetreiber selbst!



Kleine Marktordnung für Händler & lagernde Gruppen:



  • Um ein möglichst einladendes Ambiente zu erzielen, hat jeder Standbetreiber/Lager im Detail darauf zu achten, dass Stände und Lager entsprechend des Zeitalters geschmückt und dekoriert sind.


  • Der Platz, auf dem der Stand/das Lager aufgebaut wird, ist so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde.
  • Brennholz, das nicht verwendet wurde, ist nach Veranstaltungsende am Straßenrand zu platzieren, oder an einen zentralen Lagerplatz zurück zu bringen.
  • Dies gilt auch für den angefallenen Müll. Dieser wird separat entsorgt, der Containerstandort, sowie die Entsorgungszeiten werden bei Ankunft mitgeteilt.


  • Sollte Stroh verwendet werden, oder Stroh lose gestreut werden, so muss jeder Händler am Ende der Veranstaltung den Standplatz komplett vom Stroh befreien. Ganze Strohballen sind am Straßenrand zu platzieren, loses Stroh ist in blauen Säcken zu sammeln und ebenfalls am Straßenrand abzustellen. Sollten blaue Säcke benötigt werden, so können diese für je 1,- € beim Orga-Team erworben werden. Natürlich kann sich jeder Händler eigene mitbringen.


  • Es ist strengstens verboten Grabungen in den Wiesenflächen vorzunehmen, ebenso dürfen Bäume oder Sträucher nicht zurück geschnitten oder anderweitig beschädigt werden.


  • Hunde: Sind im Brückenkopf-Park Jülich NICHT erlaubt. Für den Fall dass auf anderen Eventflächen Hunde erlaubt sind, gilt: Diese sind Tag und Nacht – auf dem gesamten Veranstaltungsgelände an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften sind sofort zu entfernen. ACHTUNG: Während des gesamten Events kann es zu erheblicher Geräuschentwicklung durch zündende Schwarzpulverpistolen und Kanonen kommen.
  • Unsachgemäßes Verhalten (z. B. das Mitführen von Waffen unter Einfluss von Alkohol oder das Mitführen von Rauschmitteln, sowie der Konsum derselben, Pöbeln, Ruhestörung und Brechen des Marktfriedens wird auf dem Markt nicht geduldet.


  • Gefährliche (scharfe) Waffen und/oder unsachgemäßes Führen von Waffen sind bzw. ist verboten.


  • Es ist nicht gestattet, scharfe Waffen, Drogen bzw. Werkzeuge oder Materialien, die dem Drogenkonsum dienen, auszustellen, anzupreisen oder zu verkaufen.
  • Auf dem gesamten Gelände ist Autofreie-Zone, nach dem Aufbau haben alle Fahrzeuge das Gelände zu verlassen.


  • Aus Brandschutzgründen muss jeder Teilnehmer einen ABC Feuerlöscher (6 kg) mit gültiger TÜV-Prüfplakette ständig bereithalten. Große Stände oder Lager müssen mehrere Feuerlöscher bereitstellen. Vor Marktbeginn wird durch den Veranstalter überprüft, ob jeder Händler bzw. Handwerker einen Feuerlöscher hat. Ein Feuerlöscher muss noch vor Marktbeginn durch den Händler besorgt werden.


  • Die Feuerstelle darf nicht in der Nähe von Bäumen, Sträuchern oder Stroh liegen. Das Abbrennen eines Feuers ist nur in Feuerkörben oder mit feuerfesten Schalen (darunter Sand) erlaubt. Die darunter befindliche Wiese darf nicht beschädigt werden. Die Glut des Feuers muss am Abend abgelöscht werden. Entstehen dem Veranstalter Kosten, aufgrund von Nichteinhaltung der o.g. Punkte, so willigt der unterzeichnende Teilnehmer ein, sämtliche Kosten zu übernehmen, sofern ihm ein unsachgemäßes Verhalten nachgewiesen werden kann.


  • Für Essen und Trinken muss selbst gesorgt werden.


  • Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht bzw. nicht im geplanten Rahmen statt, können hieraus keine Schadensansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.


  • Auf dem kompletten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz in seiner aktuellsten Fassung!


  • Wird die Platzgebühr nicht fristgerecht gezahlt (s. Rechnung), so kann der Veranstalter anders über den Platz verfügen.


  • Eine Zusage von Lagergruppen gilt als Vertragsabschluss und ist bindend! Für jede Lagergruppe wird eine Kaution von € 30,– fällig. Diese ist unverzüglich nach Zusage der Vertragspartner zu entrichten/überweisen. Wird nach Vertragsabschluss der Standplatz nicht in Anspruch genommen behalten wir uns vor die € 30,– als Bearbeitungsgebühr einzubehalten. Ausnahme: Gesundheitliche Beeinträchtigung (ärztliches Attest muss vorliegen), Sterbefall. Jeder Händler haftet für sich selbst und hat in eigener Verantwortung für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen! Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden oder Unfälle!

Für Händler gelten die Geschäftsbedingungen des Marktorganisators